In diesem Zusammenhang dürfen also nur die Fahrzeuge in die Straße hinein, deren Insassen (mindestens einer davon) selbst Anwohner oder Besucher eines Anwohners sind. - Uplengen fotogalleri
In diesem Zusammenhang dürfen also nur die Fahrzeuge in die Straße hinein, deren Insassen (mindestens einer davon) selbst Anwohner oder Besucher eines Anwohners sind.