Keretin Wittl (07.09.2017 16:54)
Gibt bessere Ärzte!
Marian Mecher (08.08.2017 07:24)
Man fühlt sich total unwohl, schon der empfang kalt, die etwas ältere Dame an der Anmeldung ist unfreundlich und hat diesen ,, was wollen Sie eigentlich hier'' - Blick. Werde dort nicht mehr hingehen.
Narinder Singh (27.05.2017 15:29)
Wir wurden trotz einer Bindehautentzündung weg geschickt!!! Diese Praxis ist der letzte dreck! Ich war da einige Male und jedes Mal wurde ich von der Dame an der Rezeption mit Hassblick "angestarrt"! So dass ich mich jedes Mal total fehl am Platz gefühlt habe! Den Hass auf ausländische Patienten kann man ihr am Gesicht ablesen. Leider kam es bei mir so dass ich unbedingt zum Augenarzt musste weil ich Beschwerden mit meinen Augen hatte.
Beim ersten mal war ich mit Termin dort. Dort sagte mir die Ärztin, dass ich wieder kommen soll wenn es nicht besser wird! Da es bei mir tatsächlich schlimmer wurde bin ich diesesmal ohne Termin dort hin. Zudem hatte meine jüngere Schwester starke Schmerzen an einem Auge und es war richtig rot. Also gingen wir beide dahin. Als ich dort ankam und der Dame an der Rezeption(die selben schon wieder) gesagt habe dass es bei mir schlimmer geworden sei, schaute sie mich einfach nur an. Kein Wort ...einfach nichts! Sie schaute mich einfach die ganze Zeit nur an bis ich sie gefragt habe ob sie was von mir braucht. Da antwortete sie, dass sie keine Zeit haben heute und nichts machen kann. Sie sagte, dass die Ärztin mich nicht untersuchen wird sondern nur andere Augentropfen verschreiben wird! Wie soll sie mir andere Tropfen verschreiben wenn Sie gar nicht weiß wie meine Augen momentan aussehen ?! Na gut dann zeigte ich der Dame an der Rezeption das Auge meiner Schwester. Ihre Antwort daraufhin: "Ne wir können sie nicht dran nehmen, wenn es so schlimm ist soll sie zum Notdienst oder zur Augenklinik!" Später stellte der Notarzt bei uns beiden eine Bindehautentzündung fest!
"GUT ZU WISSEN:
Im Notfall darf kein Arzt eine Behandlung ablehnen, sonst macht er sich strafbar gemäß § 323 c Strafgesetzbuch (§ 323 c StGB) wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Rechtsprechung geht von einem Notfall aus, wenn sich eine Erkrankung plötzlich und rasch verschlimmert."