Peter Mewes (29.03.2017 21:42)
Kenne das Gebäude nur von außen. Könnte man man putzen.
Rainer Sorge (26.04.2016 20:34)
Ein Stern ist Zuviel , aber sonst kann man keinen Kommentar abgeben.
Nach vergeblichen Anrufen bei meinem Berater wurde mir in einer telefonischen Rückfrage in der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass Besagter nicht mehr dort arbeiten würde, da ihm zum Ende Mai gekündigt wurde. Wer jetzt als mein Berater fungieren soll, könnte mir jedoch wegen Unwissenheit nicht gesagt werden. Toller Service. Top Beratung , nur von wem? Mal sehen, ob sich der Herr Haptgeschäftsstellenleiter erniedrigt, mir diesmal eine Antwort zukommen zu lassen. Geantwortet wird bei der ARAG nämlich grundsätzlich nicht schriftlich.
A Google User (25.01.2012 16:46)
Wenn man sie braucht ist man verlassen - nur mein Geld ist wichtig, meine Zufriedenheit interessiert niemanden.
Habe eine RS speziell für den Fall, dass ein Gast nicht zahlt, abgeschlossen. Mein damaliger "Berater", Herr Utermühl, fragte mich auch sehr ausführlich aus, damit mein Vertrag auch passen würde. Auch mein Hinweis, dass ich eigentlich ausschliesslich Forderungen eintreiben wollte, wurde aufgenommen. Es wurde auch Beratungsprotokoll verfasst, das ich unterschrieben habe. Das alles geschah Anfang 2009. Im selben Jahr hatte ich einen Kunden, der ohne zu zahlen weggefahren ist. Ich also die ARAG informiert und um Übernahme gebeten. Und dann kam der Hammer: Ablehnung, da dies Vertragsrecht sei und dies generell nicht versicherbar sein.
Mein Anruf bei meinem "Berater", Herr Utermühl brachte nur soviel, dass er mir ein paar Tage später telefonisch mitteilte, dass die ARAG diesmal aus Kulanz mir die Kosten erstatten würden. Welche und in welcher Höhe blieb unklar. Ich lehnte diese Kulanz ab und verwies auf meinen Vertrag. Kurz daruf habe ich den vertrag mit der ARAG wegen der Ablehnung fristlos gekündigt.
Heute war Gerichtsverhandlung und mein "Berater"; Herr Utermühl, konnte sich an nichts mehr erinnern. Zumindest was unsere Gespräche vor Vertragsabschluss anging. Wohl aber, dass ich drei Tage nach dem Gespräch den Vertrag unterschieben hätte. Auch von einem Protokoll war nichts mehr bekannt. (Mein Fehler, dass ich mir kein Duplikat habe geben lassen.)
Nun, ich habe den Prozess verlosen, da ich nicht nachweisen konnte, dass dieser Punkt (Forderungsmanagement) die zentrale Bedingung für mich war, einen Vertrag überhaupt abzuschließen.
ICH KANN HIER NUR DARAUF HINWEISEN; EINE BERATUNG DURCH HERRN UTERMÜHL IMMER SCHRIFTLICH IM WORTLAUT FIXIEREN UND UNTERSCHREIBEN LASSEN. Ansonsten kann ich nur sagen: Ohne Versicherung lebt sichs leichter und stressfreier. Lieber sich einigen oder mal verzichten, besser aber einfach achtsamer sein. Dann läuft es ohne Rechtschutz sehr gut.