Grossmeister Buddy (27.07.2016 11:53)
Lage: im Stadtteil Littenweiler (oberhalb der PH)
Parkplätze: ja, an der Straße (Parkuhr)
Personal: sehr freundlich
Praxis: sehr modern
Zahnarzt: TOP- Dr.Nevely ist sehr erfahren, kompetent und freundlich.
Wartezeiten: kurz
Terminvergabe: kann etwas länger dauern
Fazit: Sehr Empfehlenswert!
Ideal auch für Menschen mit einer Zahnarzt Angst aufgrund der relaxten Art des Docs.
Samira Schäfer (13.11.2015 18:22)
Lieblings Zahnarzt einfach der Beste !
A Google User (20.01.2010 16:22)
In meinem Fall hat Herr Nevely vergeblich versucht einen Zahnersatz herzustellen. Nachdem auch nach zahlreichen Abdruckmassnahmen und nach monatelangen Nachbesserungsmassnahmen immer noch keine ausreichende Passung vorhanden war, hatte ich den Behandlungsvertrag aufgekündigt, zudem der medizinische Beratungsdienst meiner Krankenkasse die Auffassung vertreten hatte, dass der Zahnersatz aufgrund von vorhandenen Mängeln nochmals neu gefertigt werden müsse. Daraufhin hat Herr Nevely ein Privathonorar von mir verlangt und hat zur Durchsetzung seiner Forderung Klage am Amtsgericht erhoben. Lt. Gesetz ist ein Zahnarzt dazu verpflichtet dem Patienten auf Wunsch eine Abschrift der Patientendokumentation zu überlassen. Auch besteht für den Zahnarzt die Pflicht, in der Patientenakte die erfolgten Termine, die erhobenen Befunde, die einzelnen Behandlungsmassnahmen und die verwendeten Materialien aufzuzeichnen. Herr Nevely hat die Vorlage dieser Dokumentation bis heute verweigert, was jedenfalls nur so verstanden werden kann, dass der Zahnarzt gegenüber dem angerufenen Gericht diverse Fehler im Behandlungsablauf vertuschen will. Unter anderem wird von Herrn Nevely in dem anhängigen Verfahren die sehr erstaunliche Behauptung erhoben, dass er im Vorfeld der Behandlung von der Durchführung der streitgegenständlichen, d.h. von der fehlgeschlagenen Behandlung abgeraten habe und dass er diese nur deshalb durchgeführt habe, weil ich die Durchführung der Behandlung von vorneherein als unsinnig bezeichnet habe. Mit diesen und anderen teils unlogischen, teils widersprüchlichen Behauptungen versucht der Zahnarzt gegenüber dem angerufenen Gericht irgendwie den Eindruck zu erwecken, dass der Patient selber schuld dran sei, dass die Behandlung fehlgeschlagen war. Das Ergebnis des Verfahrens steht noch aus.